06.01.2018
Lohngleichheit
Gehaltstransparenz nur bei den Großen
Neuerdings müssen Unternehmen ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten Auskunft geben, ob bei ihnen Frauen und Männer bei den Löhnen gleich behandelt werden
Von Florian Sieber
Schenkt man der FAZ Glauben, stirbt mit dem Inkrafttreten des »Entgelttransparenzgesetzes« am Samstag eine gute kapitalistische Tradition. Gemeint ist die Heimlichtuerei darüber, wer im Unternehmen wieviel verdient. Laut dem von der alten großen Koalition beschlossenen Gesetz sollen Angestellte nämlich Anspruch auf Auskunft darüber erhalten, wie Kollegen anderen Geschlechts in vergleichbarer Position im Schnitt entlohnt werden. Damit solle, wie SPD-Bundesfrauenminis...
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