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05.01.2018
Digitalisierung

Auch Crowdwork ist Lohnarbeit

Unfallversicherung: Plattformbetreiber wie Uber sollen Sozialabgaben zahlen

Von Stefan Thiel
Schöne neue Konsumwelt: Um Dienstleistungen einzukaufen, nutzen immer mehr Menschen elektronische Plattformen. Die Ferienwohnung wird bei Airbnb, die Taxifahrt bei Uber gebucht. Handwerkerdienste können über die Vermittlungsplattform Myhammer bestellt werden. Nicht so schön sind hingegen die Arbeitsbedingungen für die sogenannten Crowd- und Clickworker, die sich für Onlinetätigkeiten direkt auf den Plattformen verdingen, beziehungsweise von diesen an die Kunden verm...

Artikel-Länge: 3481 Zeichen

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