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22.12.2017
Steuerrecht

»Gesellschaftliches Engagement ist unerwünscht«

Die Gemeinnützigkeit von ATTAC wurde vom Finanzamt Frankfurt am Main erneut in Frage gestellt. Gespräch mit Alfred Eibl

Interview: Gitta Düperthal
Der Bundesfinanzhof in München hat die Revision im Verfahren um die Gemeinnützigkeit für ATTAC zugelassen. Der Rechtsstreit zwischen Ihrer Nichtregierungsorganisation und dem Finanzamt Frankfurt am Main geht also in die nächste Runde. Wie ist die Hartnäckigkeit der Behörde zu erklären? Es geht nicht um das Beharren des Finanzamtes. Hartnäckig ist das Bundesfinanzministerium. Erst nachdem der ehemalige Minister Wolfgang Schäuble, CDU, aus Berlin interveniert hatte, h...

Artikel-Länge: 4254 Zeichen

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