21.12.2017
Arbeitsrecht
Taxifahrer bleibt ein richtiger Beruf
Schlappe für Uber – EuGH urteilt: Fahrdienstvermittlung von Privatleuten ist Verkehrsdienstleistung
Die Schutzrechte für Beschäftigte wurden gestärkt, das Aus für das ursprüngliche Geschäftsmodell von Uber, Privatleute als Fahrer anzuheuern, ist – zumindest in Europa – besiegelt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solches Angebot eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde es rechtlich mit klassischen Taxidiensten gleichgestellt. Der Konzern hatte seinen Dienst »Uber-Pop«, bei dem Privatleute in ihr...
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