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21.12.2017
Arbeitsrecht

Taxifahrer bleibt ein richtiger Beruf

Schlappe für Uber – EuGH urteilt: Fahrdienstvermittlung von Privatleuten ist Verkehrsdienstleistung

Die Schutzrechte für Beschäftigte wurden gestärkt, das Aus für das ursprüngliche Geschäftsmodell von Uber, Privatleute als Fahrer anzuheuern, ist – zumindest in Europa – besiegelt. Der Europä­ische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solches Angebot eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde es rechtlich mit klassischen Taxidiensten gleichgestellt. Der Konzern hatte seinen Dienst »Uber-Pop«, bei dem Privatleute in ihr...

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