21.12.2017
ATTAC für Steuergerechtigkeit
Das Netzwerk ATTAC teilte am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit: Das Bundesfinanzministerium behindert weiterhin die Arbeit von ATTAC und beharrt auf einer Revision des Urteils des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, das dem globalisierungskritischen Netzwerk 2016 eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat. Wie am gestrigen Dienstag bekanntwurde, lässt der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnü...
Artikel-Länge: 3339 Zeichen


