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18.12.2017
Lohnuntergrenze

Branchentarif wird neu verhandelt

Übergangsfrist für Mindestlohn in der Landwirtschaft endet zum 1. Januar

In der Landwirtschaft muss ab dem 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt werden. Die dreijährige Übergangsfrist endet mit dem Jahr 2017. Das Paradoxe: Seit November und noch bis Jahresende zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro. Zum 1. November hatten der Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband und die IG Bauen, Agrar, Umwelt einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Br...

Artikel-Länge: 1948 Zeichen

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