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08.12.2017
Abtreibungsrecht

Abtreibung: »Werbeverbot« auf Prüfstand

Konservative lehnen von Parteien und Feministinnen geforderte Streichung des Paragraphen 219a ab

Von Jana Frielinghaus
Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu 6.000 Euro Geldstrafe wegen unerlaubter »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche hat eine anachronistische Regelung ins öffentliche Bewusstsein gerückt. SPD und Grüne starteten danach eine Gesetzesinitiative für eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Bereits zwei Wochen zuvor hatte die Linkspartei einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht. Hänel hatte auf ihrer Webseite zeitw...

Artikel-Länge: 3861 Zeichen

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