18.11.2017
Jobcenter
Sperrmüll für die Armen
Hartz-IV-Bezieher dürfen ihre Wohnung nur mit minderwertiger Einrichtung ausstatten. Sozialkaufhäuser profitieren
Von Susan Bonath
Von 409 Euro muss ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher jeden Monat alles außer der Miete zahlen: Essen, Strom, Fahrkosten, Telefon, Kleidung, Reparaturen im Haushalt und vieles mehr. Das Sparen fängt bereits beim Gründen eines eigenen Haushalts an. Zwar müssen Jobcenter ihren Klienten zusätzliche Mittel für die Ersteinrichtung der Wohnung gewähren. Doch ein Fall aus dem bayrischen Schwabach zeigt nicht nur, dass von diesen Minisummen mehr als Sperrmüll praktisch ni...
Artikel-Länge: 4914 Zeichen


