03.11.2017
Racial Profiling
Rassistische Kontrollen amtlich
Hamburg: Polizei räumt vor Gericht ein, dass Überprüfung eines Afrikaners rechtswidrig war
Von Kristian Stemmler
Etappensieg im Kampf gegen »Racial Profiling«: Hamburgs Polizei hat vor dem Verwaltungsgericht der Stadt zugegeben, dass die Kontrolle eines Afrikaners auf St. Pauli rechtswidrig war, wie die Taz Hamburg am Sonntag in ihrer Onlineausgabe berichtete. Geklagt hatte ein Mann aus Togo, der unweit der Hafenstraße wohnt und Mitte November 2016 und Anfang Januar 2017 zweimal ergebnislos von Polizisten der »Taskforce Drogen« überprüft, in einem Fall sogar mit Handfesseln fi...
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