27.10.2017
Olympia
Regel 40.3
Köln. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Olympia. Regel 40 der Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sei möglicherweise »zu restriktiv«, erklärte die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde dem Sportinformationsdienst (SID). Deshalb sei vor etwa neun Monaten ein »Verwaltungsverfahren« eingeleitet worden. »Sofern ein kartellrechtlicher Verstoß festgestellt« werde, ende ein solches Verfahren mit einer »Abstellungsverfügung«, »in der dem Unternehmen auch ...
Artikel-Länge: 2172 Zeichen


