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22.01.1998

»Altschulden« von Wohnungsgesellschaften zum Teil vom Tisch

Brandenburg erreichte erstmals Ausnahmeregelung für drei Städte

Von Leif Allendorf
Wohnungsunternehmen in Wittenberge, Guben und Schwedt müssen vorerst nicht 15 Prozent ihres Bestandes privatisieren, um von ihren sog. Altschulden befreit zu werden. Die Ausnahmeregelung vom Altschuldenhilfegesetz hat Brandenburg jetzt in zähen Verhandlungen mit dem Bund durchgesetzt. Damit sei es Potsdam gelungen, Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Regionen entscheidend zu helfen. »Ein Teufelskreis ist durchbrochen«, erklärte Bauminister Hartmut Meyer...

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