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11.10.2017
Geheimdienste

Schutzwürdige Altlasten

Aus »Staatswohlgründen«: Bundesregierung verweigert Auskünfte über mögliche V-Mann-Tätigkeit von Rechtsterroristen auch lange nach deren Tod

Von Claudia Wangerin
Wenn Bundestagsabgeordnete von der Regierung wissen wollen, ob lebende Personen V-Leute eines Geheimdienstes waren, wird in der Regel auf den Quellenschutz verwiesen. Im Fall einer Anfrage der Linksfraktion vom 13. September, die zwei Wochen später »beantwortet« wurde, machte dies kaum Sinn, da sechs von sieben Männern, um die es darin ging, schon seit Jahrzehnten nicht mehr leben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gilt das auch für den siebten Mann. R...

Artikel-Länge: 5210 Zeichen

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