04.10.2017
Justiz
»Einzeltäter« und Freunde
Beihilfe oder fahrlässige Tötung? Attentäter vom Münchner Einkaufszentrum hatte mehrere Mitwisser. Nebenkläger halten Richter für befangen
Von Christiane Mudra
Der neofaschistische Waffendealer des Attentäters vom Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) kann gemäß der Anklage mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen, obwohl die Aussagen von Belastungszeugen vergangene Woche vor dem Oberlandesgericht München für den Tatbestand der Beihilfe sprechen. Neue Fragen wirft die Tatsache auf, dass die Ermittlungsbehörden schon seit April 2015 direkten Kontakt mit dem Attentäter David Sonboly hatten. Sie waren offenba...
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