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08.09.2017
Häusliche Gewalt

Scham und Lähmung überwinden

Simone Schmollack gibt Betroffenen häuslicher Gewalt eine Stimme und zeigt Auswege

Von Petra Stein
Erst seit 20 Jahren ist Vergewaltigung in der Ehe in der Bundesrepublik ein Straftatbestand. Und vor gut einem Jahr beschloss der Bundestag, den Grundsatz »Nein heißt nein« im Strafgesetzbuch zu verankern. Eine Vergewaltigung ist nun rechtlich nicht mehr nur durch aktive Gegenwehr definiert, sondern auch durch verbales Ablehnen oder Weinen. Auch Grapschen gilt nicht mehr nur als Beleidigung, sondern – auch aufgrund der Ereignisse in Köln Silvester 2015 – als Strafta...

Artikel-Länge: 4486 Zeichen

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