23.08.2017
Rechtsterrorismus
Bloß keine Öffentlichkeit
Thüringer NSU-Ausschuss darf drei Inlandsgeheimdienstler nur in geschlossener Sitzung befragen
Während der Sommerpause im Münchner NSU-Prozess streiten die Abgeordneten des Thüringer Untersuchungsausschusses zum »Nationalsozialistischen Untergrund« mit dem Innenministerium des ostdeutschen Bundeslandes. Es geht um die Vernehmung dreier Zeugen, die für den Thüringer Verfassungsschutz Erkenntnisse über die Neonaziszene und deren mögliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesammelt hatten. Wie der Ausschuss am Freitag mitteilte, hatte das Ministerium d...
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