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Aus: Ausgabe vom 23.08.2017, Seite 2 / Inland

»Gefährder«: Bundesgericht billigt Abschiebung

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen ohne strafrechtliche Verurteilung gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17) Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als »Gefährder« eingestuft. Sie sympathisierten demnach mit der Terrormiliz »Islamischer Staat« und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Beide Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben. (dpa/jW)