18.08.2017
Dumpingwettbewerb
Keine Extrawurst für Unternehmer
In der BRD tätige Firmen aus der EU müssen deutsche Sozialabgaben zahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Dumpingpraktiken bei den Sozialversicherungsabgaben innerhalb der Europäischen Union (EU) einen Riegel vorgeschoben. Unternehmen aus anderen EU-Staaten haben demnach keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen, um die höheren Sozialabgaben in Deutschland für jahrelang dort eingesetzte Mitarbeiter zu umgehen. Das hat das BSG am späten Mittwoch nachmittag in Kassel klargestellt. Es wies damit die Klage eines polnischen Bauunternehmens g...
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