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03.08.2017 / Schwerpunkt / Seite 3

Kapitulation auf Raten

Oberster Gerichtshof Polens unterwirft sich dem Verfassungsgericht

Reinhard Lauterbach, Poznan

Am 24. Juli rettete ein Veto des polnischen Staatspräsidenten Andrzej Duda den Obersten Gerichtshof (OGH) in seiner jetzigen Zusammensetzung. Acht Tage später konnte Duda mit Hilfe der Richter sein Gesicht wahren. Ob zwischen beiden Entscheidungen ein Zusammenhang besteht, wird in Polen heftig diskutiert; der OGH bestreitet es. Er beschloss jedenfalls am Dienstag, ein Verfahren gegen eine Entscheidung Dudas von vor zwei Jahren zu suspendieren, bis das Verfassungsger...

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