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28.07.2017
Kündigung nicht gerechtfertigt

Ausschnüffeln verboten

Bundesarbeitsgericht: Unternehmen darf Computer nicht willkürlich überwachen

Die Firmenleitung eines Unternehmens darf die Arbeit ihrer Beschäftigten am Computer nicht nach Gusto überwachen. Dadurch würde das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu einem Kündigungsfall, der durch die Instanzen gegangen war. Eine solche Überwachung ist dem BAG zufolge nur zulässig, wenn der »Arbeitgeber« konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein »Arbeitnehm...

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