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20.07.2017
Steuertricks

Banken droht Offenheit

Alle deutschen Geldhäuser müssen sich zu Cum-Cum-Geschäften verhalten

Von Simon Zeise
Gesetzestreue hatten die Banker nicht einkalkuliert. Weil sie den Fiskus um die Kapitalertragssteuer prellten, müssen deutsche Geldhäuser vielleicht Millionen an den Staat nachzahlen. Finanzinstitute, die zwischen 2013 und 2015 sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte getätigt haben, sollen nachträglich belangt werden. Dabei reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertra...

Artikel-Länge: 3055 Zeichen

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