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19.07.2017
Rechtsterrorismus

Karlsruhe erzwingt Auskünfte

Oktoberfestattentat: Bundesregierung hatte kein Recht, Antwort auf Fragen zu V-Leuten zu verweigern

Von Claudia Wangerin
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V- Leuten im Zusammenhang mit dem Münchner Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 13. Juni fest. Die Bundestagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Parlaments insgesamt seien »teilweise in ihren Rechten verletzt« worden, als die Regierung sich unter Berufung auf das Staatswohl gewei...

Artikel-Länge: 2875 Zeichen

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