30.08.2002
Speichelprobe mit Gewalt
Justiz will alte RAF-Verfahren mittels DNA-Analyse aufrollen
Von Martin Höxtermann
Bis zuletzt hatte sich die Frau mit dem Pseudonym Heidi R. geweigert, den Herren vom Bundeskriminalamt (BKA) eine »Entnahme von Körperzellen in Gestalt einer Speichelprobe« zu gestatten. Diese war ihr am 23.12.2001 in einem Schreiben der Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) angekündigt worden. Ihr Anwalt hatte sogleich Beschwerde gegen den DNA-Check eingelegt. Ohne Erfolg. Als die Frau auch den angeordneten Entnahmetermin in der Landespolizeidirektion Stuttgart am 11...
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