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11.07.2017
Schweiz

»Migranten waren Unternehmern völlig ausgeliefert«

Vor 15 Jahren vereinbarten Schweiz und EU die Personenfreizügigkeit. Die Rechte fremder Beschäftigter wurden gestärkt, aber der Lohndruck steigt. Gespräch mit Nico Lutz

Von Johannes Supe
Seit nunmehr 15 Jahren können EU-Bürger ohne größere Einschränkungen in der Schweiz leben und arbeiten, Gleiches gilt für die Bürger der Eidgenossenschaft in bezug auf EU-Staaten. Ein entsprechendes Übereinkommen zwischen der Schweiz und dem Staatenbund trat am 1. Juni 2002 in Kraft. In einer kürzlich versandten Pressemitteilung nannte Ihre Gewerkschaft, die Unia, die Personenfreizügigkeit »eine wichtige Errungenschaft für die Arbeitnehmenden«. Warum?Bis 2002 steuer...

Artikel-Länge: 7881 Zeichen

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