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24.06.2017
Versammlungsfreiheit

Parkverbot für Gipfelgegner

Hamburger Justiz untersagt Camps der G-20-Gegner, Staatschefs mieten ganze Luxushotels für ihre Auffassung von Demokratie an

Von Kristian Stemmler
Die Freude war nur von kurzer Dauer. Am Mittwoch jubelten die Gegner des in zwei Wochen in Hamburg stattfindenden G-20-Gipfels über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG), nach der ein Protestcamp im Stadtpark erlaubt sei – am Freitag kassierte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Bei dem Lager handele es sich um keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung. Es bleibt allenfalls der Gang zum B...

Artikel-Länge: 3106 Zeichen

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