13.05.2017
Existenzminimum
Gerade noch überleben
Das Bundessozialgericht hat geurteilt: Dauersanktionen gegen Geflüchtete sind nicht verfassungswidrig
Von Susan Bonath
Ein Bett in einer Massenunterkunft, Gutscheine für Essen und minimale Notversorgung bei Krankheit: Seit zwölf Jahren muss ein Flüchtling aus Kamerun ausschließlich davon und ohne einen Cent Bargeld leben. Die Ausländerbehörde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat ihm dauerhaft die Grundsicherung auf einen »für die Existenz unabweisbaren Bedarf« gekürzt. Sie will ihn so zwingen, beim Beschaffen eines Passes mitzuwirken. Dies hatte der 49jährige verweigert. Denn das ...
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