15.04.2017
PKK-Verbot
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129-b-Prozess gegen kurdischen Politiker in Hamburg: Harmlosigkeiten aus abgehörten Telefonaten und türkische Militärgewalt
Von Martin Dolzer
Hinweise auf konkrete Straftaten gibt das Beweismaterial im Prozess gegen Zeki Eroglu in Hamburg nicht her. Solche werden ihm auch nicht vorgeworfen. Seit zwölf Verhandlungstagen steht der kurdische Aktivist als mutmaßlich führender Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die als terroristische Vereinigung im Ausland gemäß Paragraph 129b eingestuft wurde, vor Gericht. Am Dienstag und am Mittwoch ließen die Richter hauptsächlich Telefongespräche anhören, in denen ...
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