16.03.2017
Völkermord
Deutschland vor Gericht
Streit um Entschädigung für Kolonialverbrechen: Verhandlung über Klage von Herero und Nama in New York
Von Niema Movassat
Es hätte ein Wendepunkt im Umgang mit der Kolonialvergangenheit werden können, als sich die Bundesregierung 2015 in Verhandlungen mit der namibischen Seite begab, um den Genozid an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika aufzuarbeiten. Im Juli 2016 rang sich Berlin nach jahrzehntelanger Verweigerung sogar zur Verwendung des Begriffs Völkermord durch. Im Auswärtigen Amt zeigte man sich zugleich überzeugt, dass die damaligen Verbr...
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