15.03.2017
Antimilitarismus
Kunst gegen Krieg vor Gericht
Münchner Aktionskünstler wegen »Störung der Totenruhe« verwarnt. Prozessbeobachter vom »III. Weg«
Von Sebastian Lipp
Wegen »gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe« ist der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner am Dienstag vergangener Woche vom Amtsgericht der Stadt »verwarnt« worden. Der Kriegsgegner und Antifaschist darf sich ein Jahr lang keine Straftaten zuschulden kommen lassen – sonst wären 30 Tagessätze fällig. Der 1947 geborene Kastner hatte beharrlich versucht, mit seinem Kollegen Hans-Peter Berndl in der bayerischen Landeshauptstadt ein Denkmal fü...
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