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11.03.2017

Überzeugungstäter des Tages: Pegida

Von Sebastian Carlens
Das demonstrative Zeigen eines Galgens, der mit einem »Reserviert«-Schild auf das zugedachte Opfer verweist, ist in Deutschland keine Straftat. Findet die Staatsanwaltschaft Dresden, die am Freitag die Ermittlungen im besagten Falle eingestellt hat. Am 12. Oktober 2015 war dieses Konstrukt, an dem später, nach der Nacht der langen Messer, Sigmar Gabriel von der SPD baumeln soll, auf der Pegida-Demonstration spazieren getragen worden. Auch Kanzlerin Angela Merkel wür...

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