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10.03.2017
Arbeitsrecht

Kollektive Selbstverteidigung

Beschäftigte dürfen auch ohne gewerkschaftlichen Aufruf streiken, meinen Bremer Daimler-Arbeiter. Doch das Gericht weicht der Grundsatzfrage aus

Von Daniel Behruzi
Wilder Streik – so wird hierzulande eine spontane Arbeitsniederlegung diffamiert, die nicht durch einen offiziellen Gewerkschaftsaufruf legitimiert ist. Die Botschaft des Begriffs ist klar: Streiks als Teil ritualisierter Tarifverhandlungen sind okay. Unkontrollierte, nicht von der Gewerkschaft initiierte und damit »wilde« Streiks sind gefährlich und gehören verboten. Der Versuch, die Rechtsprechung in diesem Punkt zu ändern, ist am Donnerstag vor dem Bremer Landesa...

Artikel-Länge: 4523 Zeichen

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