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08.03.2017
Armut per Gesetz

Verhandlung übers Mindeste

Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Hartz-IV-Sanktionen. Sozialverein ­kritisiert ­gängige Praxis

Von Susan Bonath
Darf der Staat mittellosen Hartz-IV-Beziehern das Existenzminimum bei geringsten Verstößen gegen Auflagen kürzen oder streichen? Mit dieser Frage wird sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in diesem Jahr erstmals befassen. Das hat es in seiner neuen Terminübersicht für 2017 angekündigt. Entscheiden wird es über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha, das die Hartz-IV-Sanktionen darin als verfassungswidrig rügt. Miss­achtet würden die Menschenwürde und das Sozial...

Artikel-Länge: 4138 Zeichen

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