08.03.2017
Armut per Gesetz
Verhandlung übers Mindeste
Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Hartz-IV-Sanktionen. Sozialverein kritisiert gängige Praxis
Von Susan Bonath
Darf der Staat mittellosen Hartz-IV-Beziehern das Existenzminimum bei geringsten Verstößen gegen Auflagen kürzen oder streichen? Mit dieser Frage wird sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in diesem Jahr erstmals befassen. Das hat es in seiner neuen Terminübersicht für 2017 angekündigt. Entscheiden wird es über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha, das die Hartz-IV-Sanktionen darin als verfassungswidrig rügt. Missachtet würden die Menschenwürde und das Sozial...
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