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01.03.2017
Innere Sicherheit

»Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar«

Die Ausweitung der Präventivhaft im bayerischen Antiterrorpaket ist ­verfassungsrechtlich angreifbar. Ein Gespräch mit Nils Spörkel

Interview: Sebastian Lipp
Die bayerische Staatsregierung will mit einem neuen Antiterrorpaket unter anderem die zeitliche Begrenzung der Präventivhaft für sogenannte Gefährder aufheben. Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?Das ist mit dem Grundgesetz mit Sicherheit nicht vereinbar. Insbesondere aber auch nicht mit Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention, die abschließend festlegt, nach welchen Kriterien Menschen inhaftiert werden können. Da ist grundsätzlich auch ein Vorbeugegew...

Artikel-Länge: 4021 Zeichen

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