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23.02.2017
DRK-Schwestern

Leiharbeitsfirma Rotes Kreuz

Dauerhaft wurden DRK-Schwestern an deutsche Kliniken verliehen. Damit hätte nun Schluss sein können, doch Ministerin Nahles funkt dazwischen

Von Daniel Behruzi
Das deutsche Arbeitsrecht ist voll skurriler Sonderregeln – besonders im Gesundheits- und Sozialwesen. So haben über eine Million Beschäftigte bei Kirche, Diakonie und Caritas weder Tarifverträge noch Betriebsräte und dürfen angeblich nicht streiken. Ganz ähnlich geht es bislang den rund 25.000 Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie gelten nicht als Beschäftigte, sondern als Vereinsmitglieder, weshalb ihnen grundlegende Rechte vorenthalten werden. Ein Urt...

Artikel-Länge: 4323 Zeichen

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