23.07.2002
Handy geortet und abgehört
Gesetz über den Einsatz des IMSI-Catchers ist verfassungswidrig
Von Laura-Isabel Krone
Der am 17. Mai 2002 im Bundestag beschlossene Paragraph 100 i der Strafprozeßordnung, welcher der Polizei den Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers erlaubt, soll demnächst von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet werden. Mit der Legalisierung des IMSI-Catchers ist der Lauschangriff auf Handys endgültig möglich. Die Wahrscheinlichkeit, daß die schon vor einigen Jahren von der Münchener Firma Rhode und Schwarz entwickelte Technik bald zum regulären Einsatz kommt...
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