22.02.2017
Karlsruhe
Zugunsten der Banken
Bundesgerichtshof urteilt, Bausparverträge dürfen gekündigt werden. Kritik von Verbraucherschützern
Von Simon Zeise
Am Ende gewannen die Bausparkassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag geurteilt, dass Geldinstitute langfristige, verhältnismäßig hochverzinste Bausparverträge kündigen dürfen. Einen solchen Abschluss über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Ab 10.000 Euro hat ein Kunde zum Beispiel Anrecht auf eine staat...
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