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12.01.1998

Bremens Behörden ohne Abschiebehemmung Richtung Togo

Asylverfahren: Mohammed T. nicht angehört, trotzdem abgeschoben

Von Nina Corda
»Togo ist ein schönes Land« - dieser Meinung sind zumindest die Bremer Ausländerbehörde sowie das Verwaltungsgericht. Deshalb haben die Bremer Behörden auch keine Hemmungen, dorthin abzuschieben, obwohl ihnen bekannt ist, daß die Regierung Togos für Menschenrechtsverletzungen wie Hinrichtungen verantwortlich ist. Nicht umsonst haben EU, USA und BRD aus diesen Gründen schon seit 1993 jegliche Entwicklungshilfe für Togo eingestellt. Die bisherige Linie war dan...

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