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30.01.2017
Justiz

Karlsruhe behält Linie bei

Devise: Nicht in Lager sperren – an den sozialen Rand drängen

Von Robert Allertz
Einige Medien, die die Meldung über die Annahmeverweigerung der Verfassungsbeschwerde der MfS-Rentner vermeldeten, vermochten ihre Genugtuung über die tauben Ohren in Karlsruhe nicht zu unterdrücken. Mit Häme zitierte beispielsweise der MDR die Begründung: »Die Beschwerdeführer hätten insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu rechtfertigen.« Doch worin hätten die neuen Tats...

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