16.07.2002
Gebühren verfassungswidrig
AStA der Uni Münster plant nach Rechtsgutachten juristische Schritte gegen Studiengelder
Von Dirk Eckert
Wegen der von der Landesregierung beschlossenen Einführung von Studiengebühren hat der AStA der Universität Münster ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der Studierende bereits bei Klagen gegen die Rasterfahndung vertreten hatte, kam dabei zu dem Ergebnis, daß die Gebühren »verfassungswidrig« sind. »Das bestärkt uns in unserer Ablehnung von Studiengebühren«, kommentierte Thorsten Markstahler, der Referent für Hoch...
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