Zum Inhalt der Seite
15.07.2002

»Inspektion« am Fliegerhorst abgestraft

Ludwigsburg: Atomwaffengegner soll nach Aktion gegen Militärstützpunkt 1800 Euro zahlen

Von Martin Höxtermann
Kann das Eindringen in ein Atomwaffendepot »völkerrechtswidrig« sein? Es kann. Dies befand zumindest das Amtsgericht Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Es verurteilte Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der »Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen« (GAAA), am Dienstag vergangener Woche wegen »öffentlicher Aufforderung zu Straftaten« zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Begründung: Blach habe in einem Aufruf s...

Artikel-Länge: 2620 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90