15.07.2002
»Inspektion« am Fliegerhorst abgestraft
Ludwigsburg: Atomwaffengegner soll nach Aktion gegen Militärstützpunkt 1800 Euro zahlen
Von Martin Höxtermann
Kann das Eindringen in ein Atomwaffendepot »völkerrechtswidrig« sein? Es kann. Dies befand zumindest das Amtsgericht Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Es verurteilte Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der »Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen« (GAAA), am Dienstag vergangener Woche wegen »öffentlicher Aufforderung zu Straftaten« zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Begründung: Blach habe in einem Aufruf s...
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