13.07.2002
Ende der Zensur in Sicht
Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Montag über politisches Mandat von Studentenvertretern
Von Ralf Wurzbacher
»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten« (Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1). Schön wär`s. - Was als unveräußerliches Grundrecht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben steht, gilt mithin nicht für Studierendenvertreter. Sofern ihre Äußerungen und Tätigkeiten allgemeinpolitischen und nicht hochschulpolitischen Charakters sind, hat ihr »vornehms...
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