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11.07.2002

Aus Leserbriefen an die Redaktion

»... unvereinbar mit den wesentlichen Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Grundordnung«

Kopftuch mit Konsequenzen Zu jW vom 7. Juli: »Berufsverbot für Lehrerin?« Der Fehler ist nicht, daß Kopftuchträgerinnen oder andere (moslemische) Symbol-Fetischisten hier so nicht in staatlichen Schulen unterrichten dürfen, sondern, daß Ordensgewand-Träger(innen) und Schulkreuze weiterhin meist ungehindert im Unterricht staatlicher Pflichtschulen, die nicht Bekenntnisschulen sind, präsent sein dürfen. Staatliche Pflichtschulen - welche es zum Glück noch in erh...

Artikel-Länge: 7407 Zeichen

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