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11.07.2002

Geschützte Spezies

NPD-Verbot: V-Leute dürfen in Deckung bleiben

Von Arnold Schölzel
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Mittwoch haben sich die Innenminister der Länder bei ihrer Juni-Konferenz in Bremerhaven darauf verständigt, »dem Bundesverfassungsgericht keine zusätzlichen Namen von Quellen im NPD-Verbotsverfahren zu nennen«. Sie fürchteten deren Enttarnung und »damit das Ende der Verfassungsschutzarbeit«. Das Gericht hatte verlangt, bis zum 31. Juli die Namen von V-Leuten anzugeben. Bundesinnenminister Otto Schily und der baye...

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