04.01.2017
Sozialsystem
Bessere Pflege, für einige
Seit dem 1. Januar gelten die Änderungen in der Pflegeversicherung. Teils werden die Leistungen erhöht, doch bei der stationären Versorgung wird gekürzt
Von Johannes Supe
Es ist die größte Änderung an der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995: Mit Jahresbeginn ist die Umstellung von bislang drei Pflegestufen in fünf sogenannte Pflegegrade erfolgt. Dahinter steht die Einführung eines neuen »Pflegebedürftigkeitsbegriffs«, der festlegt, wer in der Bundesrepublik ein Anrecht auf Leistungen hat. Bisher galt im Grundsatz: Gezahlt wird nur für jene, die unter körperlichen Gebrechen leiden. Das neue System soll hingegen auch...
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