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22.12.2016
Datensammelwut

Gerichtshof setzt Grenzen

EuGH-Urteil: Allgemeine Vorratsdatenspeicherung illegal

Eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Datenschützer, Netzaktivisten und Vertreter der Digitalwirtschaft haben das Urteil einhellig begrüßt und fordern nun Konsequenzen. Es sei ein großer Erfolg...

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