20.12.2016
Atomkraft, Nein danke!
»Wir beziehen uns auf rechtfertigenden Notstand«
Antiatomaktivisten nach Blockade zu hohen Geldstrafen verurteilt. Revision nicht zugelassen. Gespräch mit Hanna Poddig
Interview: Claudia Wrobel
Das Oberlandesgericht Hamm hat Ihre Revision eines Urteils des Landgerichts Münster abgelehnt. Deshalb sind nun ungewöhnlich hohe Geldstrafen gegen Sie rechtskräftig, die ausgesprochen wurden, weil Sie im Sommer 2012 die Bahnstrecke zur Urananreicherungsanlage Gronau blockiert haben. Hat das OLG die Entscheidung begründet?Solch eine Ablehnung muss nicht begründet werden, und in den meisten Fällen wird das auch nicht gemacht. Bei uns war es leider auch so, dass wir n...
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