08.12.2016
Schutz für deutsche Konzerne
»Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte« verlangt nichts Verbindliches von Unternehmen und hält sich mit »Erwartungshaltungen« auf
Von Claudia Wrobel
Deutsche Unternehmen sollen ihre Sorgfaltspflicht wahren, auch im Ausland, und bei allem Profitstreben die Menschenrechte achten. So weit, so selbstverständlich. Um dies allerdings durchzusetzen, arbeitet die Bundesregierung bereits seit Jahren an einem »Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte«. Die endgültige Fassung sollte längst vorliegen, ob der Entwurf, auf den man sich mittlerweile einigte, aber nochmals verwässert wird, ist ungewiss. So die Beurt...
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