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07.12.2016

Auf zum letzten Geschäft

Atomkonzerne haben Anrecht auf etwas Entschädigung. Das Urteil aus Karlsruhe wird wohl in den Deal zu den Ausstiegskosten einfließen

Von Reimar Paul
Die Atomkraftwerksbetreiber RWE und Vattenfall haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilweise Anspruch auf einen »angemessenen« Ausgleich für den nach der Fukushima-Katastrophe vorgezogenen Atomausstieg. Der Beschluss des Bundestages von 2011, Atomkraftwerke früher als vorgesehen abzuschalten, bedeute keine Enteignung, urteilte das Gericht am Dienstag. Durch feste Abschalttermine für Atommeiler und die Rücknahme der Laufzeitverlängerung habe der Ges...

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