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05.12.2016

Rache als Rechtsquelle

Kündigung eines früheren Stasi-IM über ein Vierteljahrhundert nach Ende der DDR

Von Matthias Krauß
Mit dem Rechtsstaat ist es ganz einfach: Nur wenn er für alle Menschen in der Gesellschaft gilt, kann seine Existenz behauptet werden. Die Faschisten hatten ihn seinerzeit zu Beginn ihrer Herrschaft dadurch ausgehöhlt, dass sie Personengruppen definierten, für die das Recht nicht oder eingeschränkt galt. Nicht, dass Rechtsbrecher verfolgt und nach den Gesetzen abgeurteilt werden, kennzeichnet einen Rechtsstaat als solchen, das taten auch die Nazis. Er offenbart sich...

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