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29.11.2016

BGH bestätigt Beihilfe zu KZ-Morden

»Spät, aber nicht zu spät«: Schuldspruch gegen früheren SS-Mann rechtskräftig

Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im Vernichtungslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag in Karlsruhe.Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräum...

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