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19.11.2016

Freibrief für Vergewaltiger

Türkei: Missbrauch soll straffrei bleiben, wenn das Opfer seinen Peiniger heiratet

Von Nick Brauns
In der Türkei soll eine Vergewaltigung künftig straffrei bleiben, wenn der Täter und Opfer heiraten. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung von Paragraph 213 des türkischen Strafgesetzbuches legte die regierende religiös-nationalistische Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) in der Nacht zum Freitag vor. Die nur rückwirkend für Taten bis zum 11. November dieses Jahres geltende Straffreiheit soll explizit Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger einsc...

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